KAB Diözesanverband Paderborn

Beratung bei prekären Arbeitsverhältnissen ist notwendig, reicht aber nicht.

Erst am Mittwoch danach, dem 20. Mai, wurde der Gesetzentwurf zu Arbeits- und Wohnbedingun­gen von Beschäftigten in der Fleischindustrie im Bundeskabinett behandelt. Am Abend vorher versammelten sich KABler aus dem ganzen Diözesanverband zu einem virtuellen, also Video-Stammtisch, um diese Probleme zu diskutieren, mit denen sie sich zum Teil schon seit Jahren beschäftigen. Willkür und sklavenähnliche Zustände haben nicht nur zu Empörung in der KAB sowie weiten Teilen der Bevölkerung geführt, sondern die KAB hat auch etliche Positionen entwickelt, wie auf der Ebene der Gesetzgebung der Menschenwürde mehr zu ihrem Recht verholfen werden könnte.

Um sich auf den aktuellen Stand der Diskussion zu bringen, hatte die KAB Stanimir Mihaylov vom Projekt „Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten“ um einen Impuls gebeten. Das von der Gewerk­schaft und den Volkshochschulen in NRW getragene Projekt hat die Aufgabe, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland, die unter prekären Bedingungen arbeiten und wohnen müs­sen, zu beraten. Es stellte sich heraus, dass viele, die Beratung eigentlich nötig hätten, davor zurück­schrecken, ihre Situation öffentlich zu machen, auch wenn es gegenüber einer sie unterstützenden Institution ist. Immer wieder ziehen solche Menschen sich auch zurück, wenn sie merken, dass es zum Rechtskonflikt mit ihrem Arbeitgeber kommt.

Es gibt aber auch viele, die sich über Beratung, Hilfe und Unterstützung freuen. Das zeigt, wie wichtig solch eine unabhängige Beratung ist. Es zeigt sich aber auch, dass mit individueller Beratung die strukturellen Fragen nicht gelöst werden können. Dazu braucht es politische Entscheidungen.

Der Diözesanvorsitzende Konrad Nagel-Strotmann meint dazu: „Die KAB ist froh über die Regelun­gen, die jetzt ab dem 1.1.2021 in Aussicht stehen: Verbot von Werkverträgen im Kerngeschäft der Fleischindustrie, elektronische und damit fälschungssichere Dokumentation der Arbeitszeit, deutliche Ausweitung der Kontrollen. Die KAB hat auch in der Vergangenheit immer wieder festgestellt, dass Selbstverpflichtungen der Unternehmen die Probleme nicht lösen. Dadurch hat sich gezeigt, wie wichtig eine gesetzliche Regelung ist.“

Die KAB wird aber auch in Zukunft beobachten, wie die Versprechungen des Gesetzes umgesetzt werden. Wird es wieder viele Tricks der Unternehmen geben, doch die Personalkosten zu senken? Nötig wäre ja vielmehr, dass auch die untersten Löhne deutlich angehoben werden. Nach Berech­nungen der KAB beträgt ein armutsfester Mindestlohn bei einer Vollzeitbeschäftigung 13,69 € pro Stunde.

Die KAB wird auch in Zukunft diese Menschen unterstützen, die mit schlechten Arbeitsbedingungen den Wohlstand von vielen ermöglichen. Die nächsten Aktionen sind schon angedacht.

Es bleibt also noch viel zu tun, um einzulösen, was das vor 71 Jahren verkündete Grund­gesetz formuliert: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

KNS

Inter(+)aktiv

Treten Sie mit uns in Kontakt

Adresse

KAB Diözesanverband Paderborn e.V.
Am Busdorf 7
33098 Paderborn
Telefon: +49 2381 - 9157814
Telefax: +49 5251 - 2888590