KAB Diözesanverband Paderborn

Faire Löhne

Argumentationshilfe: Gesetzlicher Mindestlohn

Gebrauchsanweisung: Im Folgenden werden einige grundlegende Fragen zum gesetzlichen Mindestlohn beantwortet. Diese dienen als Argumentationsgrundlage und -hilfe für die Auftaktveranstaltung zur Mitgliederwerbung der KAB am 29. Februar 2020. 

Was ist der gesetzliche Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn ist eine bundesweite Lohnuntergrenze, die verbindlich festgeschrieben ist. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer*innen über 18 Jahren in allen Branchen. Dieser darf von wenigen Ausnahmen nicht unterschritten werden. Nähere Bestimmungen wurden im „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“ (Mindestlohngesetz – MILoG) getroffen. Das Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag im Juli 2014 beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 01. Januar 2015 eingeführt.

Warum braucht es den gesetzlichen Mindestlohn?

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung setzt sich auf der Grundlage der Soziallehre der Kirche für gute und faire Löhne ein. Der Lohn muss die eigene Existenz und die der Angehörigen (Familien, Lebensgemeinschaften, Verbund der zu Versorgenden) sichern. Er muss zudem soziale Sicherheit und soziale Teilhabe ermöglichen. Deshalb kann die Lohnhöhe nicht beliebig sein, sondern sie hat diesen Kriterien zu entsprechen. Der Lohn hat ein Leben in Würde und Freiheit zu ermöglichen! Deshalb muss es eine verbindliche und einheitliche Lohnuntergrenze geben, die die Arbeitnehmer*innen gegen Lohndumping, Willkür und Ausbeutung schützen. Zudem werden immer weniger Arbeitnehmer*innen durch Tarifverträge abgesichert. Die Arbeitnehmer*innen schützende Tarifbindung sinkt immer weiter ab. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wird deshalb gebraucht, um einen Mindestschutz für alle Arbeitnehmer*innen sicher zu stellen. Ansonsten ist dem Lohndumping nach unten Tür und Tor geöffnet.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn derzeit?

Seit dem 01. Januar 2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,35 Euro. Aus Sicht der KAB ist der Mindestlohn damit zu niedrig angesetzt, da er nicht vor Armut schützt und kein ausreichendes Leben in Würde und Freiheit ermöglicht (siehe unten).

Wer legt den gesetzlichen Mindestlohn fest?

Grundsätzlich soll die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern festgelegt werden. Deshalb wurde eine Mindestlohnkommission als selbstständige Organisationseinheit eingerichtet. Sie besteht aus einem Vorsitzenden, drei Arbeitnehmer*innen- und drei Arbeitgebervertreter sowie zwei nicht stimmberechtigten Mitgliedern aus der Wissenschaft. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und nicht weisungsgebunden. Laut Mindestlohngesetz wird die Höhe des Mindestlohnes alle zwei Jahre neu beschlossen. Die Mindestlohnkommission unterbreitet ihren Vorschlag der Bundesregierung. Diese setzt die neue Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes dann per Verordnung in Kraft. Die Mindestlohnkommission kann Informationen und fachliche Einschätzungen von anderen einholen. Die KAB hat sich deshalb bisher durch entsprechende Gutachten und Eingaben an die Mindestlohnkommission an dem Verfahren beteiligt und ihre Positionen deutlich gemacht.

Warum ist der Mindestlohn zu niedrig? Was fordert die KAB?

Die KAB hat bereits vor und unmittelbar nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eine deutliche Anhebung gefordert. Das niedrige Niveau des Mindestlohnes reicht nicht zum Leben. Die derzeitige Höhe des Mindestlohns schützt nicht vor Altersarmut. Die Binnennachfrage wird geschwächt. Geringverdiener*innen müssen jeden Euro zweimal umdrehen und leben in täglicher Unsicherheit, ob sie über die Runden kommen. Zudem sind 9,35 Euro gemessen an der Wirtschaftskraft Deutschlands im europäischen Vergleich zu niedrig. Deutschland betreibt so gegenüber seinen Nachbarn Lohndumping.

Darum fordert die KAB eine deutliche Anhebung auf 13,69 Euro. Der Mindestlohn sollte mindestens 60 Prozent des Durchschnittslohnes betragen. 

Sind 13,69 Euro nicht utopisch? Was fordern andere?

In die Debatte über die Höhe des Mindestlohns ist Bewegung gekommen. Viele sind der Meinung der KAB, dass 9,35 Euro zu niedrig sind. Der Bundesfinanzminister Scholz (SPD) und der „Deutsche Gewerkschaftsbund“ (DGB) wollen die Höhe bis 2021 auf 12 Euro aufstocken. Aus der CDU werden ebenfalls Stimmen laut, die Mindestlohnkommission zu reformieren und ihr durch eine neue Geschäftsordnung mehr Freiheiten in der Bemessungsgrundlage zu geben. Die Berechnungsgrundlage für die Höhe des Mindestlohnes soll erweitert werden, damit er ansteigen kann. Die SPD will perspektivisch den Mindestlohn auf 12 Euro anheben. Die Linke fordert ebenfalls diese Höhe ein. Die Partei „Bündnis 90 / Die Grünen“ will nach ihrem Beschluss auf dem letzten Parteitag 2019 eine sofortige Aufstockung auf 12 Euro.  Es gibt also einen breiten Konsens von 12 Euro als Basis für weitere Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. Dies ist für die KAB eine gute und politisch anschlussfähige Grundlage, ihre Forderung von 13,69 Euro durchzusetzen.

Warum ist ein höherer gesetzlicher Mindestlohn gut für uns alle?

Ein höherer gesetzlicher Mindestlohn hätte viele positive Auswirkungen auf den Einzelnen, aber auch auf unsere Gesellschaft und Wirtschaft. Weniger Menschen benötigten staatliche Unterstützung und könnten von ihrem Arbeitseinkommen ihr Leben eigenständig bestreiten. Ein höherer flächendeckender Mindestlohn wirkt der sozialen Spaltung entgegen, hilft Armut zu beseitigen, schafft mehr soziale Gerechtigkeit und stärkt den sozialen Zusammenhalt. Er wirkt zudem ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen und der Ausweitung des Niedriglohnsektors entgegen. Indem er eine Lohnuntergrenze festschreibt, drückt er die in Tarifverträgen und branchenbezogenen Mindestlohnregelungen nach oben. Das heißt: Mehr Einkommen für alle! 

Den Wettbewerb in der Wirtschaft gestaltet er fair: Unternehmen, die niedrige Löhne zahlen und schlechte Arbeitsverhältnisse forcieren, können nicht mehr „gute“ Unternehmen vom Markt boxen, die sich an Tarifverträge halten, faire Löhne und gute Arbeitsplätze für selbstverständlich erachten.

Und bezahlbar ist er auch. Die mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes von einigen befürchteten negativen Auswirkungen sind nicht eingetreten. Eine Lohnuntergrenze hat vielmehr den Arbeitsmarkt stabilisiert. Ein Preisanstieg war ebenfalls nicht zu verzeichnen. Die positiven Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns könnten deutlich besser ausfallen, wenn er eine Höhe von 60 Prozent des Durchschnittslohnes, also 13,69 Euro, erreichen würde. 

Kenn deinen Wert! Wir kämpfen für faire Löhne.

Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist der Kampf gegen ungerechte Bezahlung. Unabhängig von Branche oder Berufsgruppe stehen wir allen Arbeitnehmer*innen zur Seite und fordern von Politik, Arbeitgeber*innen und Gesellschaft prekäre Arbeitsbedingungen zu verhindern und vorhandene Missstände sofort zu beseitigen.

Ein fairer Mindestlohn ohne Ausnahmen

Der gegenwärtige Mindestlohn von 9,35 €/h schützt nicht vor Armut und reicht nicht aus um soziale Sicherheit und Teilhabe zu garantieren. Insbesondere Familien leben unter permanentem finanziellem Druck. Zugleich verschärft ein so niedrig angesetzter Mindestlohn zwangsläufig das Risiko von Altersarmut. Wer ein Leben lang in Vollzeit für den Mindestlohn arbeitet, erhält eine Rente unterhalb des Hartz IV-Satzes.  Deshalb fordern wir die Anhebung des Mindestlohns auf mindestens 13,69€. Das entspricht 60% des derzeitigen Durchschnittseinkommens und ist die Untergrenze für einen Arbeitslohn, der Menschen nicht aus dieser Gesellschaft ausschließt, sondern Ihnen einen würdevollen Platz in der Gemeinschaft ermöglicht.

Gleiche Bezahlung für Frauen und Männer

Noch immer verdienen Frauen bis zu 21% weniger als ihre männlichen Kollegen. Das hat verschiedene Ursachen: Viele sogenannte Frauenberufe gehören zum Niedriglohnbereich und werden schlechter bezahlt, als Berufe die häufiger von Männern ergriffen werden. Ein Großteil der Familienarbeit (wie die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen) wird noch immer von Frauen übernommen. Das führt dazu, dass Frauen oft nur in Teilzeit arbeiten können und in der Folge eine deutlich geringere Rente beziehen. Auch sind Frauen nach wie vor seltener in Führungs- und Spitzenpositionen vertreten. Um das endlich zu ändern, müssen wir uns fundamentale Fragen des gesellschaftlichen Miteinanders neu stellen. Deshalb fordern wir unter anderem eine Aufwertung der Erziehungs-, Familien- und Pflegearbeit gegenüber der Erwerbsarbeit – zum Beispiel in Form von Rentenpunkten. Auch die entgeltliche Besserstellung ganzer Berufsgruppen ist ein wichtiger Schritt. Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Solidarität mit denen, die betreuen, pflegen und erziehen.

Nur gemeinsam können wir gegen diese Missstände angehen! Mach dich stark gegen ungerechte Bezahlung. Mit deiner KAB.

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  • stärkst du unser Engagement für faire Bezahlung. Denn je mehr Menschen sich hinter unsere Ziele stellen, desto mehr Bedeutung gewinnen unsere Forderungen sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den politischen Entscheidungsgremien.
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