KAB Diözesanverband Paderborn

Pressemeldungen und Veröffentlichungen

KAB auf dem „Tag der Mitarbeitervertretungen“

Die Kirchengemeinde mit der eigenen Kita und der eigenen Finanzverwaltung, die Ordensgemeinschaft mit dem eigenen Krankenhaus oder der eigenen Schule – alle Einrichtungen nahe an den engagierten Ehrenamtlichen: das ist wohl alles ein Idyll aus vergangenen Zeiten. „Konzern Kirche“ hatte die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG MAV) im Erzbistum Paderborn ihren diesjährigen Tag der MAVen überschrieben. Denn längst sind die Verwaltungseinheiten größer geworden, die einzelnen Betriebsstätten und Einrichtungen nur ein Puzzle in ihrem jeweiligen Konzern und damit die Mitarbeitervertretungen erst dann gefragt, wenn alle strategischen Entscheidungen längst gefallen sind.

So war die Grundthese der Veranstaltung, zur der die DiAG in die Stadthalle Hagen eingeladen hatte und der ca. 450 Mitglieder von MAVen gefolgt waren. Klare inhaltliche Impulse kamen von Martin Schenk, Vorsitzender der DiAG und Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes, von Dr. Norbert Gescher, bundesweit tätiger Fachanwalt für die Beratung von MAVen, und von Dr. Jonas Hagedorn, Professor für Sozialethik in Bochum.

Ebenso eingeladen war die KAB. Sie hatte einen Info-Stand aufgebaut, an dem während aller Unterbrechungen des Bühnenprogramms pausenlos Gespräche über den Verband, seine Anliegen und seine Bildungsarbeit stattfanden.

In der Podiumsrunde der Impulsgeber war die KAB durch den Diözesanvorsitzenden Konrad Nagel-Strotmann vertreten. Engagiert wurden hier die Möglichkeiten und Grenzen der MAV-Arbeit diskutiert, die aus einer Zeit stammen, in der der Umfang der heutigen Konzernbildung noch unvorstellbar war.

Deutlich wurde der „Dritte Weg“ des kirchlichen Arbeitsrechtes problematisiert. In schönen Worten ist dort beschrieben, dass Dienstgeber und Dienstnehmer gemeinsam vertrauensvoll an der kirchlichen Sendung der Reich-Gottes-Verkündigung arbeiten sollen. Tatsächlich wird aber überall von außerkirchlichen Regelungen abgeschrieben, allerdings unter Ausschluss des Streikrechtes. Nicht einmal die Parität in der Mitbestimmung, für die es starke Stimmen auf kirchlicher Arbeitnehmerseite gibt, konnte bisher umgesetzt werden.

Konrad Nagel-Strotmann wies darauf hin, dass nach Bibel und Tradition der katholischen Soziallehre die Mitgestaltung einer solidarischen und gerechten Gesellschaft Kernthema des kirchlichen Auftrages ist. Dazu gibt aber die Mitarbeitervertretungsordnung kaum eine Handhabe, und auch bei den Bischöfen ist nicht zu erkennen, dass sie dieses Thema in den Mittelpunkt des kirchlichen Handelns stellen – weder bei Ehrenamtlichen noch bei den professionell dafür Eingestellten. Kritisiert wurde, dass sie sich immer mehr auf die individuelle Seelsorge konzentrieren.

Mit Beifall und eigenen Beiträgen unterstützte die Versammlung die Aufrufe und Vorschläge aus dem Podium, hier aktiver zu werden. Ein erster Schritt kann sein, die bestehenden Möglichkeiten der MAVen deutlicher auszuschöpfen, strategischer zu planen, sich stärker zusammenzuschließen und zu organisieren und nicht zuletzt in der Öffentlichkeit deutlich zu machen, dass unsere Gesellschaft ohne personennahe Dienstleistungen nicht lebensfähig wäre.

Konrad Nagel-Strotmann

Weitere Infos und Bildmaterial finden Sie unter: Tag der MAVen 2024 - Tag der MAVen 2024 - Termine - DIAG MAV (diag-mav-pb.de)

Kapitalismus verstehen und überwinden

Ratschlag der KAB Deutschlands

Pressemeldung: NRW-Wirtschaftsministerin will den Sonntagsschutz aushöhlen

Katholische Arbeitnehmerbewegung KAB fordert eine nachhaltige Innenstadtbelebung jenseits des Kommerzes

Köln/Düsseldorf. „Innenstädte werden nicht durch ständigen Konsum belebt“, betont Konrad Nagel-Strotmann, Vorsitzender der KAB-Landesarbeitsgemeinschaft in Nordrhein-Westfalen. Er reagiert damit auf die Überlegungen von NRW-Wirtschafts­ministerin Mona Neubaur, die Ausweitung der Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen voranzutreiben.

„Im Gegenteil, die völlige Ausrichtung der Innenstädte auf Handel und Konsum hat dort die Mieten für Ladenlokale explodieren lassen und unzählige Ladenbesitzer zur Aufgabe ihrer Geschäfte oder sogar in den Ruin getrieben“, so Nagel-Strotmann. Die KAB Deutschlands sieht in der Erklärung der Wirtschaftsministerin Neubaur, „verkaufs­offene Sonntage als Bausteine für lebendige Innenstädte“ zu nutzen, einen folgen­reichen Trugschluss. Innenstädte werden nicht lebendig durch das Einkaufsverhalten derer, die es sich leisten können, bei gleichzeitigem Ausschluss aller Menschen, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Mit ihren Überlegungen stellt die Ministerin das Grundgesetz auf den Kopf. Denn Ladenöffnungen sind an Sonn- und Feiertagen nur erlaubt, wenn sie als Ergänzung zu einer deutlichen größeren, traditionellen Veranstaltung in unmittelbarer räumlicher Nähe stattfinden, und dürfen nicht unabhängig davon durchgeführt werden. Und schließlich: am Ende sind sie ein leeres Versprechen an die Händler, vor allem an die kleinen Betriebe.

Inflation und Heizkosten treffen Kunden und Händler

Schon jetzt führen Inflation, die Teuerung von Lebensmitteln und explodierende Heizkosten zu steigender Armut. „In dieser Situation auf mehr Konsum und weitere Ladenöffnungszeiten zu setzen, erscheint fast schon zynisch“, so Nagel-Strotmann. Auch für die Geschäfte bedeuten weitere Sonntagsöffnungen höhere Kosten für Energie. Die KAB Deutschlands setzt sich für eine nachhaltige Revitalisierung der Innenstädte ein. Dies beinhaltet kurzfristig eine Mietpreisbremse für Ladenlokale für einheimische Einzelhändler sowie die Bereitstellung von Kulturräumen seitens der Kommunen und der Kirchen. Langfristig muss die Stadtplanung wegkommen von der Aufteilung der Städte in Wohn-, Gewerbe- und Einkaufsgebiete, die mit der Entwick­lung der autogerechten Innenstädte nach 1945 einhergegangen ist, hin zu Innen­städten, die Begegnungen, Erlebnisse und gemeinsame Aktivitäten der Bevölkerung ermöglichen.

„Auch die Kirche darf sich nicht auf die Öffnung der Gotteshäuser und Gemeinde­zentren nur während der Gottesdienste beschränken. „Kulturelle Angebote und Begegnungsmöglichkeiten müssen auch an Wochen- und Sonntagen weiter ausgebaut werden“, so der KAB-Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft NRW. Die LAG NRW umfasst die KAB-Diözesanverbände Köln, Münster, Essen, Paderborn und Aachen

Sonntagsruhe ist kein Luxus

3. März 2021 - 1700 Jahre Freier Sonntag - Kirchen und Verdi in Dortmund für Schutz des arbeitsfreien Sonntags

1.700 Jahre freier Sonntag sind eine Verpflichtung, weiter für den Schutz des Sonntags einzutreten. Das erklärt der Dortmunder Arbeitskreis SONNTAGSCHUTZ zum 3.3.2021. Denn an dem Tag hatte der römische Kaiser Konstantin im Jahr 321 per Edikt den Sonntag zum wöchentlichen Ruhetag erklärt. Das Bündnis, in dem Evangelische und Katholische Kirche, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung KAB und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in Dortmund seit Jahren zusammenarbeiten, unterstützt damit einen bundesweiten Aktionstag der nationalen „Allianz für den freien Sonntag“.

 Der arbeitsfreie Sonntag sei kein überflüssiger Luxus, so die Vertreter der Kirchen, Thomas Renneke und Pfarrer Friedrich Stiller. Vielmehr stärke er unsere Gesellschaft, indem er soziale Verbindungen und Engagement über berufliche und wirtschaftliche Bezüge hinaus ermöglicht, ergänzen Benedikt van Acken, KAB, und der Verdi-Sekretär Reiner Kajewski. Außerdem stehe der Sonntag unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes Artikel 140.

Darum wollen sie den bundesweiten Aktionstag auch in Dortmund mit Leben füllen. Eine ursprünglich geplante Strassenaktion soll es pandemiebedingt aber nicht geben. Stattdessen gibt es eine Plakataktion unter dem Motto: Der Sonntag muss SONNTAG bleiben. Ein Bild zeigt augenzwinkernd 52 Liegestühle in der Dortmunder Einkaufsstrasse, dem Hellweg, darunter die Worte: 52 Wochen ohne Sonntagsöffnung. Das Plakat soll in Kirchengemeinden und Betrieben ausgehängt werden. Es kann per Mail bei Katholischer Stadtkirche und Evangelischem Kirchenkreis, bei der KAB und Verdi bestellt oder auf den Websites heruntergeladen werden.

Aber die Akteure wissen auch, dass es in Zukunft weitere Sonntagsöffnungen geben wird. „Wir akzeptieren natürlich die gesetzlichen Regelungen, die bestimmte Möglichkeiten für verkaufsoffene Sonntage vorsehen“, so die Verbandsvertreter. Aber sie weisen auch darauf hin, dass für diese Ausnahmen Bedingungen erfüllt sein müssen. So haben bisher alle Obergerichte einen angemessenen Anlass für Sonntagsöffnungen gefordert - wie Traditionsmärkte oder eine örtliche Kulturveranstaltung  -  und ein vernünftiges Verhältnis von Verkaufsfläche zur Fläche des Festes. Wegen dieser gerichtlichen Bedingungen scheiterte die Landesregierung NRW erst im letzten mit ihren Versuchen weitere Sonntagsöffnungen ohne Anlassbezug zuzulassen. Gerade Verdi hatte immer wieder erfolgreich geklagt.

Nach dem Lockdown sehen die Streiter für den Sonntagsschutz auch die Probleme in Teilen des Einzelhandels. Sie sind allerdings der Überzeugung, dass es möglich ist, auch jetzt die beiden Bedingungen zu berücksichtigen.

Die nationale Allianz für den freien Sonntag gestaltet am 3.3.2021 ab 11 Uhr einen Festakt, der im Livestraem verfolgt werden kann. (www.allianz-fuer-den-freien-sonntag.de/jubilaeum) Festredner sind Heribert Prantl, Kolumnist der Süddeutschen Zeitung, und Rechtsanwalt Friedrich Kühn, der Grundsatzurteile zum Schutz des freien Sonntags erstritten hat. Das Jubiläum soll Auftakt zu einem Jubiläumsjahr sein, in dem bundesweit vielfältige lokale Aktionen und Gottesdienste rund um das Thema arbeitsfreier Sonntag stattfinden. Die Allianz für den freien Sonntag setzt damit ein Zeichen auch für den Erhalt eines Kulturerbes.

(Foto von links: Benedikt van Acken, Reiner Kajewski, Thomas Renneke, Friedrich Stiller)

Dortmund Arbeitskreis Sonntagsschutz - Ihre Ansprechpartner:

 Pfarrer Friedrich Stiller, Evangelischer Kirchenkreis

Reiner Kajewski, VERDI

Benedikt van Acken, KAB

Thomas Renneke, Katholische Stadtkirche

-       alle Dortmund 

Pressemitteilung

Paderborn, 25.11.2020. Für die Landesarbeitsgemeinschaft der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) in Nordrhein-Westfalen kommentiert Konrad Nagel-Strotmann, Diözesanvorsitzender der KAB Paderborn, das Urteil des Oberverwaltungs­gerichts Münster zu den von der Landesregierung in NRW geplanten Corona-Sonntags-Ladenöffnungen im Advent: 

Die KAB begrüßt die Entscheidung des Gerichts! Dies gilt insbesondere für die Begründung, wonach die zusätzlichen Sonntage die Gefahr einer erhöhten Infektion mit dem Corona-Virus bergen, wenn Menschenmassen womöglich auch noch an den Sonntagen zum Weihnachts­shopping in die Innenstädte strömen. Für die Beschäftigten im Einzelhandel wie auch für Kundinnen und Kunden hätte dies eine erhöhte Ansteckungsgefahr bedeutet.

Die KAB sieht zudem einen Widerspruch hinsichtlich der von der Landesregierung als Begründung für die Sonntagsladenöffnung angeführten „Entzerrung der Kundenströme“ einerseits, während sich andererseits der Einzelhandel von diesem Vorhaben versprach, zusätzliche Umsätze zu generieren. Hier wäre also das Ziel der Landesregierung konterkariert worden.

Für die KAB wird dadurch deutlich, dass es bei den beabsichtigten Sonntagsöffnungen gar nicht um einen wirksamen Infektionsschutz ging, sondern vielmehr um einen weiteren Angriff auf den durch das Grundgesetz geschützten arbeitsfreien Sonntag mit dem Ziel, den rein wirtschaft­lichen Interessen noch mehr Raum zu geben. In diesem Zusammenhang bedauert die KAB, dass auch die Kirchen mit Ihrer Duldung der geplanten Sonntagsöffnungen die monetären Interessen der vorwiegend großen Einzelhandelsketten über den Sonntagsschutz gestellt haben.

Die KAB sieht den im Ladenöffnungsgesetz verankerten Anlassbezug für verkaufsoffene Sonntage durch die Gerichtsentscheidung gestärkt. Für die KAB bedeutet der Sonntag die Möglichkeit, dass Menschen gemeinsam Freizeit gestalten und sich ehrenamtlich engagieren können, um so unverzweckte Zeit zu genießen. Wie wichtig das ist, zeigen die Corona-Erfahrungen der vergangenen Monate.

Wenn der Einzelhandel gestärkt werden muss, dann schlägt die KAB eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland vor. Die Stärkung der Kaufkraft von unteren Einkommens­gruppen wäre bedeutend wirkungsvoller als zusätzliche Ladenöffnungszeiten an Sonntagen. 

Am 3. März 2021 feiert die KAB zusammen mit anderen Verbänden und Organisationen das 1700jährige Jubiläum des arbeitsfreien Sonntags, der im Jahr 321 von Kaiser Konstantin für das damalige römische Reich festgelegt wurde.

 

Kontakt: Konrad Nagel-Strotmann
KAB-Diözesanvorsitzender Paderborn
Ettelner Weg 15
33100 Paderborn
Tel. 05251 / 142 98 39

Fleischindustrie: Kritik an Gesetzesverzögerung

Petition für mehr Ausbildungsplätze

"Option für die Liebe"

Das Zukunftsmodell der KAB

Der KAB-Diözesansekretär im DOM, NR.39, 27.September 2020

Zweifel an versprochenen Wandel

In der Fleischbranche ist einiges in Bewegung gekommen, unter anderem sollen Werkverträge ab Januar verboten sein. Auch bei der Unterbringung der Mitarbeiter soll vieles besser werden. KAB Diözesanvorsitzender Strothmann-Nagel ist skeptisch, was die Veränderungen angeht: "Sicherlich werden Tönnies und die anderen Fleischkonzerne versuchen, das gesetzliche Verbot von Werkverträgen zu verzögern oder gar zu umgehen".

Die vollständige Pressemitteilung 

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