KAB Diözesanverband Paderborn

Systemkritik

„Fair teilen statt sozial spalten – Nachhaltig leben und arbeiten“*: Die KAB zwischen Tagespolitik und Systemkritik

 

„Fair teilen statt sozial spalten – Nachhaltig leben und arbeiten“*:

 

Die KAB zwischen Tagespolitik und Systemkritik

 

 

 

Die KAB kämpft einerseits tagespolitisch gegen Missstände und Fehlentwicklungen in Wirt­schaft und Gesellschaft wie

 

die Zunahme prekärer Beschäftigung;

 

das Abhängen von Ar­beitslosen;

 

- die Schwächung der Gewerkschaften

 

die im­mer ungleichgewichtigere Verteilung des erarbeiteten Reichtums zwischen Kapital­eignern und Arbeitneh­mern;

die zu­nehmende Ungleich­ver­teilung des Reichtums, die die Demokratie weiteraus­höhlt (z. B. durch den Widerspruch zwischen privatem Reichtum undöffentlicher Armut);

die Zerstörung der Schöpfung durch deren immer rücksichtslosere Ausbeutung und Belas­tung

 und für

   gerechten (Mindest-)Lohn;

-  Ersetzung prekärer Beschäftigung durch ordentliche Arbeits­plät­ze mitgerechtem Lohn und Kün­di­gungsschutz;

angemesse­ne soziale Sicherung;

Exis­tenzsicherung, von der die arm Gemachten menschenwürdig leben kön­nen;

eine gerechte Ver­tei­lung des vorhandenen Reichtums, die die soziale Spaltung und Aus­gren­zung so weit wie möglich reduziert;

die Abwehr bzw. Rücknahme der Privatisierung öf­fentlicher Leistungen;

den Erhalt von arbeits­freien Sonn- und Feiertagen;

spürbare Arbeitszeitver­kür­zung mit vollem Lohn- und Per­sonalausgleich, um den Reich­tum fairer zu verteilen;

entschiedene Abwehr der Ab­wälzung der Krisenlasten auf Arme und Arbeitneh­mer/-innen;

den ökologischen Umbau der Wirtschaft.

 

Andererseits setzt sich die KAB mit der Frage nach den tieferen Ursachen der genannten Miss­stän­de und der immer weiter auseinanderklaffenden Schere zwischen Arm und Reich auseinander, um nicht nur kurzzeitige Auswege aus der Krise der Arbeit und der Natur zu fin­den, sondern um ein al­ternatives und nachhaltiges Wirtschaftssystem zu entwickeln, das al­len Menschen ein gutes Leben ermöglicht und Umwelt und Klima rettet. „Die ausbeu­te­ri­schen und verfestigten Macht‐ und Herr­schaftsstrukturen müssen wir benennen, ihre Sys­temlogik verstehen und verändern, damit durch eine solidarische Wirtschaft ein menschen­würdiges Leben für alle Realität wird.“ (Arbeit. Macht. Sinn. Krefelder Beschluss der KAB Deutschlands, 2017, Z. 21-23) Als Aufforderung dazu verstehen wir die Systemkritik von Papst Franziskus, wenn er „Nein“ sagt „zu einer Wirtschaft der Aus­schlie­ßung und Dispari­tä­ten des Einkom­mens“, denn: „Diese Wirtschaft tötet“ (Apostolisches Schreiben Evangelii gaudium, Ziff. 53).

 

Langfristig muß daher, um ein Bild zu gebrauchen, die Krankheit auch und besonders von der Wur­zel her – und nicht nur deren Symptome – bekämpft werden. Und diese Wurzel liegt letztlich in unserem kapitalistischen Wirtschaftssystem, das sich in vielen europäischen Län­dern, den USA und anderen Ländern mit der Industrialisierung, beginnend im 18. Jahrhundert in England, ent­wickelt hat und inzwischen die ganze Erde beherrscht.

 

 

Das kapitalistische Wirtschaftssystem

 

Unser Krefelder Beschluss hat die hinter diesem System liegenden Mechanismen und Zu­sam­menhänge gut beschrieben, z. B. in Abschnitt 4: „Die kapitalistische Wirtschaftsweise be­ruht auf der struk­turellen Ausbeutung der menschlichen Arbeit durch diejenigen, die politi­sche und ökono­mi­sche Macht zu ihren Guns­ten ausüben und daraus ihren Profit ziehen.“ Oder genauer: Die kapitalistische Wirtschaftsweise zeichnet sich dadurch aus, dass die Kapi­tal­eig­ner ihr Geld­ka­pi­tal einsetzen, um es zu vermehren: Sie erwerben Produktions­mittel wie z. B. Fabriken, Maschinen, Grund und Boden u. s. w. und beuten die Arbeitskraft der Arbei­ter/-innen aus, indem sie durch deren Anwendung mehr Wert erhalten, als sie den Beschäf­tigten über den Lohn zurückzahlen. Auf dieser Grundlage erwirtschaften sie am Ende eines Kreis­laufs mehr Geld, als sie in Produktionsmittel und Ar­beits­kraft investiert haben, d. h. sie erzie­len Ge­winn/Profit, den sie als Kapital wiederum für Arbeits­kraft von Arbeitern und für Pro­duktionsmittel einsetzen, um damit weiteren Mehrwert und Ge­winn zu erwirtschaften u. s. w. Dabei steht der Kapitaleigner in ständiger Kon­kurrenz zu weiteren Ka­pitaleignern und da­her unter dem Zwang, mit möglichst geringen Investitionskosten (Ma­schinen, Arbeitslohn u. s. w.) mög­lichst ho­hen Gewinn zu er­zielen. So wird ein Unternehmer, der Erfolg haben will, etwa (zu) geringen Lohn zahlen, während ein Unterneh­mer, der guten, an­ge­messenen Lohn zahlt, sich auf dem umkämpften Markt wird weniger erfolgreich behaup­ten können.

 

Die bis hierher beschriebene grundlegende Logik des kapitalistischen Wirtschaftssystems treibt mit seinen ausufernden Fi­nanzspekulationen sogar über sich selbst hinaus, indem es versucht, auch dort Mehrwert zu schöp­fen, wo kaum noch lebendige Arbeit enthalten sein wird: in der Zukunft.

 

Weiter in Abschnitt 4 des Krefelder Beschlusses: „Die hergestellten Güter dienen [also] nur ne­ben­sächlich der Befriedigung menschlicher Be­dürf­nis­se. Hauptsächlich geht es um die Ver­meh­rung von Geld als Kapital. Dieser Prozess der Ka­pi­talvermehrung ist zum Selbstzweck ge­worden. Die menschliche Ar­beitskraft ist Mittel zu die­sem Zweck. Es ent­steht ein System der Unfreiheit. Kapital und Ar­beit werden vom Selbst­zweck der Geldver­mehrung be­herrscht.“ Auf diese Weise haben wir „neue Götzen geschaffen. Die Anbetung des antiken goldenen Kalbs (vgl. Ex 32,1‐35) hat ei­ne neue und er­barmungslose Form gefunden im Feti­schismus des Geldes und in der Dik­ta­tur einer Wirt­schaft ohne Gesicht und ohne ein wirklich mensch­liches Ziel.“ (Evangelii gaudium, Ziff. 55)

 

Hauptakteure sind in diesem System die Groß­konzerne. „Sie beugen das Recht zu ihren Guns­ten, korrumpieren, setzen demokratische Ver­fahren außer Kraft und nehmen Staat und Po­litik in ihre Dienste. … Die ‚global players‘ ver­drängen die kleinen und mittelständischen Un­ter­neh­men. Entstanden ist so eine Oligarchie: die Herrschaft einer kleinen Gruppe von welt­weit agierenden Finanzkapitalbesitzern, die unsere demokratische Ordnung schädigen.“

 

Der falsche Gott Markt

 

Weiter in Abschnitt 5 des Krefelder Beschlusses: „Diese Entwicklung wird beschleu­nigt durch die Vertreter der marktradikalen Doktrin. Die­se prä­sen­tiert sich als Heilslehre mit quasi reli­giösem Charak­ter: Der allmächtige Gott ‚Markt‘ wird alles rich­ten, und er verlangt Opfer! Die Arbeitsmärkte werden dereguliert, mul­tinationale Konzerne mit Steu­ergeschen­ken belohnt und eine Um­verteilung von unten nach oben betrieben. Macht­mo­no­pole wer­den errichtet und Gemein­schaftsgüter in Privatbesitz überführt. Die Schöpfung wird auf dem Al­tar der Wirtschaft ge­opfert. Der soziale Zusam­menhalt wird geschädigt. Arme und Ar­beits­suchende wer­den als ‚Überflüssige‘ verachtet. ‚Die Gier nach Macht und Besitz kennt keine Grenzen.‘ [Evangelii gaudium, Ziff. 56] Das Ge­meinwohl besitzt keinen Wert mehr.“ Es „ent­steht die ‚Diktatur ei­ner Wirt­schaft ohne Gesicht und ohne ein wirklich menschliches Ziel‘ [Evangelii gaudium, Ziff. 55], entste­hen Gewalt, Angst und soziale Spaltung. Papst Fran­ziskus hat diesen Befund in seiner Rede auf dem III. Welttreffen sozialer Bewe­gungen zuge­spitzt: ‚Das System ist ter­roristisch.‘“

 

Neben der „Feuerwehrarbeit“ der Tagespolitik ist also auf lange Sicht über eine "Wurzelbe­hand­lung" nachzudenken, die die Wirtschaft demokratisiert, so dass sie dem Gemeinwohl dient. Ein Ansatzpunkt dazu ist, wie in dem oben Gesagten bereits angedeutet, die Rolle des Eigentums an Produktionsmitteln und Geldvermögen, denn nur wer andere für sich arbei­ten lassen kann, kann Gewinn erzielen – dies ist das Fundament des Kapitalismus und sei­ner Pro­zesse, wie oben be­schrieben. Welche Rolle also spielt das Ei­gen­tum in unserer gegen­wär­ti­gen Gesell­schaft, und wel­che Rolle sollte es aus christlicher Sicht spielen?

 

Die Rolle des Eigentums

 

In un­serer Gesellschaft herrscht das Be­wusstsein vor, dass der Eigentümer freie Verfü­gungs­ge­walt über sein Eigentum hat. Zugleich wird allerdings jeder einer Einschrän­kung zustim­men: Eigen­tum darf nicht zum Scha­den anderer genutzt werden. So leuchtet je­dem ein, dass nie­mand mit seinem Messer (das sein Eigentum ist) einen anderen Menschen verletzen oder gar tö­ten darf (außer ggf. in Notwehr). Wie weit also geht die Einschränkung der Verfü­gungs­gewalt über Eigentum? Mit anderen Worten: Wann schadet die Nutzung von Eigentum den Men­schen?

 

Eigentum in der Bibel

 

Um dieser Frage nachzu­gehen, wollen wir zunächst einen Blick in die Bibel werfen. Welche Sicht nimmt die Heilige Schrift zum Eigentum ein? Einen besonderen Stellenwert nimmt in der Welt der Bibel, im Al­ten Is­ra­el, und im Alten Ori­ent insgesamt das Land ein. In biblischer Zeit war Israel noch eine tech­nisch unter­entwickelte agra­rische Gesellschaft. In einer solchen nahmen daher im we­sent­li­chen Grund und Boden die Rolle dessen ein, was wir heute „Pro­duktionsmit­tel“ nen­nen. Die Tora, der erste Teil der Bibel, legt fest, dass Grund und Boden letztlich al­lein Gottes (Jahwes) Eigen­tum ist und Israel nur Besitzer, d. h. Nutznie­ßer des Lan­des, das ihm von Jah­we als „Erb­be­sitz“ zur Nutznießung zugeteilt ist. Daher darf auch Land nicht end­gültig, für immer, verkauft werden (Lev 25,23).

 

Diese biblische Landtheologie bildet den Ausgangspunkt für die scharfe pro­phetische Kritik am Land­raub durch die Mächtigen der gesellschaftlichen Oberschicht (ein Armer ist durch Über­schul­dung gezwungen, sein Land und sein Haus an reiche Gläubiger abzutreten, ver­liert da­mit sei­ne Existenzgrundlage und gerät so letztlich in Schuldsklaverei), der die Schere zwi­schen Arm und Reich immer weiter auseinan­derklaffen läßt (Jes 5,8-10; Mi 2,1-5). Die Zer­störung des al­ten Boden­rechts gilt den Propheten als ein Grund des kom­men­den Verlusts des ganzen Lan­des (Untergang des Nordreichs Israel, Babylonisches Exil Judas).

 

Zum altisraelitischen Bodenrecht gehört auch die Bestimmung des Schabbātjahres (Ex 23,10f; Lev 25,2-7): Das Land darf in jedem siebten Jahr nicht bestellt und abgeerntet wer­den „für JHWH“ (Lev 25,4), das Land soll dadurch „Ruhe“ erfahren (V. 4f), und die Armen sol­len sich dann davon er­näh­ren (Ex 23,11). Sie bringt zum Ausdruck, daß der Boden keine Wa­re ist, und wendet sich gegen die Auffas­sung, das Land sei den Menschen zur beliebigen Ver­fügung frei­gegeben, und widerspricht – ähnlich wie z. B. auch das Schabbāt(Ruhetags)-Gebot (Sonntags-Gebot) – der ökonomischen Verwertbarkeit und Effi­zienz als alleinigem Maß­stab; das Land ist vielmehr nach der Wei­sung JHWHs zu nutzen: in sozialer und ökolo­gi­scher Ver­antwortung.

 

Auch die Institution des Jobeljahres (Erlaßjahres, Lev 25,8-17) bekräftigt, daß das Land nur „Erbbe­sitz“ (und nicht Eigentum) ist: In jedem 50. Jahr, „im Jobeljahr könnt ihr jeder zu sei­nem Erbbesitz zurückkehren“ (V. 13); ein Schuldner (bzw. dessen Nachkommen) erhält auf diese Weise seinen Grund und Boden und damit seine Existenzgrundlage zu­rück.

 

Viele weitere Bestimmungen der Tora, die das Verfügungsrecht zugunsten der Armen, der Ver­schul­deten, der Landlosen, der fremden Beisassen, der Witwen und Waisen einschrän­ken (z. B. Ar­menzehnt, Zinsverbote u. s. w.), verfol­gen ebenfalls das Ziel, den immer größer wer­denden Reich­tum und die immer drückender werdende Armut als Kehrseite zurückzu­drän­gen.

 

Insgesamt ist zu sehen: Es gibt in der Bibel kein uneingeschränktes Eigentumsrecht, sondern nur ein Erbbesitzrecht. Das Land ist letztlich allein JHWHs Eigentum, und er überträgt es den Israeli­ten als Erbbesitz zur Nutzung. JHWHs Gesetze, die das Thema Erbbesitz und Eigentum be­treffen, bestimmen, daß die Menschen ihren Erbbesitz in sozialer und ökologischer Ver­ant­wortung zu nut­zen haben.

 

Möglicherweise von der Bibel inspiriert ist übrigens Karl Marx, wenn er konstatiert [Das Kapi­tal 3, s. Marx-Engels-Werke, Band 25, S. 784]: „Vom Standpunkt einer höheren ökono­mi­schen Ge­sell­schaftsfor­ma­tion wird das Pri­vatei­gentum einzelner Individuen am Erd­ball ganz so abgeschmackt erschei­nen wie das Pri­vat­ei­gentum eines Menschen an einem an­deren Menschen. Selbst eine ganze Ge­sellschaft, eine Nation, ja alle gleichzeitigen Gesell­schaften zusammengenommen, sind nicht Eigen­tü­mer der Erde. Sie sind nur ihre Besitzer, ihre Nutz­nießer, und haben sie als boni pa­tres fa­mi­li­as [gute Famili­en­väter] den nachfol­genden Gene­rationen verbessert zu hin­ter­lassen.“

 

Eigentum in der Katholischen Soziallehre

 

Die biblische Sichtweise findet sich ganz ähnlich in der Katholischen Sozialleh­re. So for­mu­liert Bi­schof Wilhelm Emmanuel von Ket­te­ler, der Gründer der KAB, mit Hinweis auf Tho­mas von Aquin: Die „katholische Kirche hat in ihrer Lehre vom Eigentume nichts gemein mit jener Auffassung des Eigentumsrechtes, die man gewöhnlich in der Welt antrifft, und dem­gemäß der Mensch sich als den unbeschränkten Herrn seines Eigentums ansieht. Nim­mer­mehr kann die Kirche dem Men­schen das Recht zu­erkennen, mit den Gütern der Welt nach Belieben zu schalten und zu walten, und wenn sie vom Eigentume der Menschen spricht und es be­schützt, so wird sie immer die drei, ihren Eigentumsbegriff wesentlich konstituierenden Mo­mente vor Augen haben, daß das wahre und volle Eigentumsrecht nur Gott zusteht, daß dem Menschen nur ein Nutzungsrecht ein­ge­räumt wor­den, und daß der Mensch verpflichtet ist, bei der Benutzung die von Gott ge­setzte Ordnung anzuerkennen.“ (Texte zur katholischen Soziallehre II, S. 92) Und was diese „von Gott gesetzte Ordnung“ ist, d. h. wie nach Gottes Wille Eigentum zu nutzen ist, beant­wortet die Bibel, wie gesehen: sozial und ökolo­gisch ver­antwortlich.

 

In diesem Sinne formuliert auch das Zweite Vatikanische Konzil in der Pastoralkonstitution  Gaudium et spes (Nr. 69): „Gott hat die Erde mit allem, was sie enthält, zum Nutzen al­ler Men­schen und Völker bestimmt; darum müssen diese geschaffenen Güter in einem bil­li­gen Verhältnis allen zustatten kommen; dabei hat die Gerechtigkeit die Führung, Hand in Hand geht mit ihr die Liebe. [...] Immer gilt es, achtzuhaben auf diese allgemeine Bestim­mung der Güter. Darum soll der Mensch, der sich dieser Güter bedient, die äußeren Dinge, die er rechtmäßig besitzt, nicht nur als ihm persönlich zu eigen, sondern muß er sie zugleich auch als Gemeingut ansehen in dem Sinn, daß sie nicht ihm allein, sondern auch anderen von Nut­zen sein können.“

 

Wie weit die gegenwärtige Wirklichkeit von diesen Forderungen der Katholischen Soziallehre ent­fernt ist, muss hier nicht betont werden; der Krefelder Beschluss macht dies im ersten Teil „Sehen“ mehr als deut­lich.

 

Eigentum im Grundgesetz

 

Wie steht das „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“ zum Eigentum? Es scheint, als sei das Grundgesetz von der Katholischen Soziallehre beeinflusst: In Art. 14 schützt es grund­sätzlich das Privateigentum, eröffnet jedoch zugleich die Möglichkeit einer Enteignung, wenn sie dem „Wohle der Allgemeinheit“ dient. Entsprechend können laut Art. 15 „Grund und Bo­den, Natur­schätze und Produktionsmittel […] zum Zwecke der Vergesell­schaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschä­digung regelt, in Gemeinei­gen­tum oder in andere Formen der Gemein­wirtschaft überführt werden.“

 

In diesem Sinne muss angesichts der Not und des Elends in der Welt, aber auch im sehr rei­chen Deutschland, und angesichts der immer näher rückenden ökologischen Katastrophe über eine Neuorientierung über den Eigentumsbegriff im Sinne der Bibel, der Katholischen Soziallehre und des Grundgesetzes und über die Frage nachgedacht wer­den, ob im Sinne der Art. 14 und 15 des Grundgesetzes die Existenzgrundlagen unserer Gesellschaft und der Welt­gemeinschaft insgesamt – Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel, aber etwa auch das Gesundheitswesen (Krankenhäuser u. s. w.) – in gemeinschaftliches Eigentum über­führt und damit demokratisiert werden sollten, damit sie dem Gemeinwohl die­nen.

 

„Dieses System ist nicht mehr hinzunehmen“!

 

In Abschnitt 8 unseres Krefelder Beschlusses heißt es: „Es geht nicht um einzelne Probleme, son­dern um das ganze System. Papst Franziskus stellt die Frage: ‚Erkennen wir, daß dieses System die Logik des Gewinns um jeden Preis durchgesetzt hat, ohne an die soziale Aus­schlie­ßung oder die Zerstörung der Natur zu denken?‘ Seine Antwort lautet: ‚Ja, so ist es, ich be­harre darauf, sagen wir es unerschrocken: Wir wollen eine Veränderung, eine wirkliche Veränderung, eine Veränderung der Strukturen. Dieses System ist nicht mehr hinzunehmen …‘“

 

Wir brauchen eine andere, eine "Leben machende" (Dtn 6,24) Wirt­schaft! Und dement­spre­chend fordert der Krefelder Beschluss (Abschnitt 8): „Es ist Zeit, die Sys­temfrage zu stellen!“

 

* So der Titel des Beschlusses des 14. Bundesverbandstages der KAB 2011 in Würzburg

 

 

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