KAB Diözesanverband Paderborn

Einzelhandel wünscht Sonntagsöffnungen

Leserbrief zu „Einzelhandel wünscht Sonntagsöffnungen“, Bericht in der NW am 19.8.2020 

Wieder einmal startet der NRW-Wirtschaftsminister einen Versuch, die Ladenöffnungszeiten für zusätzliche vier Sonntage freizugeben. Und wieder einmal scheinen ihm wirtschaftliche Interessen wichtiger als die Einhaltung unserer Verfassung zu sein. Eigentlich sollte man auch von einem Landesminister erwarten, dass er sich dem Grundgesetz verpflichtet fühlt. 

Das Grundgesetz, flankiert von zahlreichen Entscheidungen bis hinauf zu den höchsten Bundesgerichten, sieht eindeutig die Sonntagsöffnungen (und auch sonst die Sonntagsarbeit) als Ausnahme vor. Sie sind geknüpft an enge Bedingungen wie traditionelle Volksfeste, Großveranstaltungen und räumlich Nähe. Wegen dieser Bedingungen sind sogar Sonntagsöffnungen in Frankfurt anlässlich der Internationalen Automobil-Ausstellung gerichtlich untersagt worden. 

Alle diese Bedingungen sind in Paderborn für zusätzliche Ladenöffnungszeiten nicht erfüllt. Der Trick, einfach neue „Volksfeste“ zu erfinden, um die Geschäfte öffnen zu können, wird auch nicht möglich sein, da wegen Corona Großveranstaltungen mit ihren Menschenansammlungen untersagt sind. 

Von einem Wirtschaftsminister würde ich auch erwarten, dass er wirtschaftliche Zusammenhänge begreift. Es ist eine alte Erfahrung, dass zwar bei Sonntagsöffnungen an diesen Tagen viele Menschen in die Geschäfte strömen, dass aber übers Jahr gesehen der Umsatz für die Geschäfte nicht steigt: Jeder Euro kann halt nur einmal ausgegeben werden. Viele Einzelhändler haben das erkannt und gehen daher andere Wege: Verbesserung der Beratung, Veranstaltungen im eigenen Haus mit eigener Erlebnisqualität, Zusammenarbeit mit Gastronomie, zusätzlicher Internetauftritt und anderes. Auf diese Weise können sich auch kleinere Geschäfte ihren Platz in der Welt des Einzelhandels erhalten. Zusätzliche Sonntagsöffnungen treiben bei diesen Läden oft nur die Kosten in die Höhe und die Eigentümer müssen selbst hinter der Ladentheke stehen. 

Die großen Geschäfte und die Ketten dagegen versuchen anscheinend, sich einen Marktvorteil gegenüber den kleineren zu verschaffen. Daher haben sie und „ihr“ Wirtschaftsminister auch das Interesse an den zusätzlichen Sonntagsöffnungen. 

Es ist vor allem der Gewerkschaft Ver.di zu verdanken, dass der besondere Schutz des Sonntags nicht ausgehebelt werden kann. Die katholische Arbeitnehmer-Bewegung KAB als berufsständische, kirchliche Organisation hat ebenfalls – gemeinsam mit der Gewerkschaft – in zahlreichen Fällen geklagt und fast immer Recht bekommen. Als diese Frage vor wenigen Wochen in Brilon anstand und es deutlich wurde, dass Ver.di und KAB gemeinsam dagegen aktiv werden würden, hat die Stadt die Überlegungen zu den Öffnungen eingestellt. 

Also, liebe Stadt Paderborn, lasst euch nicht verführen, Hand ans Grundgesetz zu legen! 

Konrad Nagel-Strotmann, Diözesanvorsitzender der KAB im Erzbistum Paderborn 

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