„Fair teilen statt sozial spalten – Nachhaltig leben und arbeiten“*: Die KAB zwischen Tagespolitik und Systemkritik
„Fair teilen statt sozial spalten – Nachhaltig leben und arbeiten“*:
Die KAB zwischen Tagespolitik und Systemkritik
Die KAB kämpft einerseits tagespolitisch gegen Missstände und Fehlentwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft wie
- die Zunahme prekärer Beschäftigung;
- das Abhängen von Arbeitslosen;
- die Schwächung der Gewerkschaften
- die immer ungleichgewichtigere Verteilung des erarbeiteten Reichtums zwischen Kapitaleignern und Arbeitnehmern;
- die zunehmende Ungleichverteilung des Reichtums, die die Demokratie weiteraushöhlt (z. B. durch den Widerspruch zwischen privatem Reichtum undöffentlicher Armut);
- die Zerstörung der Schöpfung durch deren immer rücksichtslosere Ausbeutung und Belastung
und für
- gerechten (Mindest-)Lohn;
- Ersetzung prekärer Beschäftigung durch ordentliche Arbeitsplätze mitgerechtem Lohn und Kündigungsschutz;
- angemessene soziale Sicherung;
- Existenzsicherung, von der die arm Gemachten menschenwürdig leben können;
- eine gerechte Verteilung des vorhandenen Reichtums, die die soziale Spaltung und Ausgrenzung so weit wie möglich reduziert;
- die Abwehr bzw. Rücknahme der Privatisierung öffentlicher Leistungen;
- den Erhalt von arbeitsfreien Sonn- und Feiertagen;
- spürbare Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohn- und Personalausgleich, um den Reichtum fairer zu verteilen;
- entschiedene Abwehr der Abwälzung der Krisenlasten auf Arme und Arbeitnehmer/-innen;
- den ökologischen Umbau der Wirtschaft.
Andererseits setzt sich die KAB mit der Frage nach den tieferen Ursachen der genannten Missstände und der immer weiter auseinanderklaffenden Schere zwischen Arm und Reich auseinander, um nicht nur kurzzeitige Auswege aus der Krise der Arbeit und der Natur zu finden, sondern um ein alternatives und nachhaltiges Wirtschaftssystem zu entwickeln, das allen Menschen ein gutes Leben ermöglicht und Umwelt und Klima rettet. „Die ausbeuterischen und verfestigten Macht‐ und Herrschaftsstrukturen müssen wir benennen, ihre Systemlogik verstehen und verändern, damit durch eine solidarische Wirtschaft ein menschenwürdiges Leben für alle Realität wird.“ (Arbeit. Macht. Sinn. Krefelder Beschluss der KAB Deutschlands, 2017, Z. 21-23) Als Aufforderung dazu verstehen wir die Systemkritik von Papst Franziskus, wenn er „Nein“ sagt „zu einer Wirtschaft der Ausschließung und Disparitäten des Einkommens“, denn: „Diese Wirtschaft tötet“ (Apostolisches Schreiben Evangelii gaudium, Ziff. 53).
Langfristig muß daher, um ein Bild zu gebrauchen, die Krankheit auch und besonders von der Wurzel her – und nicht nur deren Symptome – bekämpft werden. Und diese Wurzel liegt letztlich in unserem kapitalistischen Wirtschaftssystem, das sich in vielen europäischen Ländern, den USA und anderen Ländern mit der Industrialisierung, beginnend im 18. Jahrhundert in England, entwickelt hat und inzwischen die ganze Erde beherrscht.
Das kapitalistische Wirtschaftssystem
Unser Krefelder Beschluss hat die hinter diesem System liegenden Mechanismen und Zusammenhänge gut beschrieben, z. B. in Abschnitt 4: „Die kapitalistische Wirtschaftsweise beruht auf der strukturellen Ausbeutung der menschlichen Arbeit durch diejenigen, die politische und ökonomische Macht zu ihren Gunsten ausüben und daraus ihren Profit ziehen.“ Oder genauer: Die kapitalistische Wirtschaftsweise zeichnet sich dadurch aus, dass die Kapitaleigner ihr Geldkapital einsetzen, um es zu vermehren: Sie erwerben Produktionsmittel wie z. B. Fabriken, Maschinen, Grund und Boden u. s. w. und beuten die Arbeitskraft der Arbeiter/-innen aus, indem sie durch deren Anwendung mehr Wert erhalten, als sie den Beschäftigten über den Lohn zurückzahlen. Auf dieser Grundlage erwirtschaften sie am Ende eines Kreislaufs mehr Geld, als sie in Produktionsmittel und Arbeitskraft investiert haben, d. h. sie erzielen Gewinn/Profit, den sie als Kapital wiederum für Arbeitskraft von Arbeitern und für Produktionsmittel einsetzen, um damit weiteren Mehrwert und Gewinn zu erwirtschaften u. s. w. Dabei steht der Kapitaleigner in ständiger Konkurrenz zu weiteren Kapitaleignern und daher unter dem Zwang, mit möglichst geringen Investitionskosten (Maschinen, Arbeitslohn u. s. w.) möglichst hohen Gewinn zu erzielen. So wird ein Unternehmer, der Erfolg haben will, etwa (zu) geringen Lohn zahlen, während ein Unternehmer, der guten, angemessenen Lohn zahlt, sich auf dem umkämpften Markt wird weniger erfolgreich behaupten können.
Die bis hierher beschriebene grundlegende Logik des kapitalistischen Wirtschaftssystems treibt mit seinen ausufernden Finanzspekulationen sogar über sich selbst hinaus, indem es versucht, auch dort Mehrwert zu schöpfen, wo kaum noch lebendige Arbeit enthalten sein wird: in der Zukunft.
Weiter in Abschnitt 4 des Krefelder Beschlusses: „Die hergestellten Güter dienen [also] nur nebensächlich der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse. Hauptsächlich geht es um die Vermehrung von Geld als Kapital. Dieser Prozess der Kapitalvermehrung ist zum Selbstzweck geworden. Die menschliche Arbeitskraft ist Mittel zu diesem Zweck. Es entsteht ein System der Unfreiheit. Kapital und Arbeit werden vom Selbstzweck der Geldvermehrung beherrscht.“ Auf diese Weise haben wir „neue Götzen geschaffen. Die Anbetung des antiken goldenen Kalbs (vgl. Ex 32,1‐35) hat eine neue und erbarmungslose Form gefunden im Fetischismus des Geldes und in der Diktatur einer Wirtschaft ohne Gesicht und ohne ein wirklich menschliches Ziel.“ (Evangelii gaudium, Ziff. 55)
Hauptakteure sind in diesem System die Großkonzerne. „Sie beugen das Recht zu ihren Gunsten, korrumpieren, setzen demokratische Verfahren außer Kraft und nehmen Staat und Politik in ihre Dienste. … Die ‚global players‘ verdrängen die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Entstanden ist so eine Oligarchie: die Herrschaft einer kleinen Gruppe von weltweit agierenden Finanzkapitalbesitzern, die unsere demokratische Ordnung schädigen.“
Der falsche Gott Markt
Weiter in Abschnitt 5 des Krefelder Beschlusses: „Diese Entwicklung wird beschleunigt durch die Vertreter der marktradikalen Doktrin. Diese präsentiert sich als Heilslehre mit quasi religiösem Charakter: Der allmächtige Gott ‚Markt‘ wird alles richten, und er verlangt Opfer! Die Arbeitsmärkte werden dereguliert, multinationale Konzerne mit Steuergeschenken belohnt und eine Umverteilung von unten nach oben betrieben. Machtmonopole werden errichtet und Gemeinschaftsgüter in Privatbesitz überführt. Die Schöpfung wird auf dem Altar der Wirtschaft geopfert. Der soziale Zusammenhalt wird geschädigt. Arme und Arbeitssuchende werden als ‚Überflüssige‘ verachtet. ‚Die Gier nach Macht und Besitz kennt keine Grenzen.‘ [Evangelii gaudium, Ziff. 56] Das Gemeinwohl besitzt keinen Wert mehr.“ Es „entsteht die ‚Diktatur einer Wirtschaft ohne Gesicht und ohne ein wirklich menschliches Ziel‘ [Evangelii gaudium, Ziff. 55], entstehen Gewalt, Angst und soziale Spaltung. Papst Franziskus hat diesen Befund in seiner Rede auf dem III. Welttreffen sozialer Bewegungen zugespitzt: ‚Das System ist terroristisch.‘“
Neben der „Feuerwehrarbeit“ der Tagespolitik ist also auf lange Sicht über eine "Wurzelbehandlung" nachzudenken, die die Wirtschaft demokratisiert, so dass sie dem Gemeinwohl dient. Ein Ansatzpunkt dazu ist, wie in dem oben Gesagten bereits angedeutet, die Rolle des Eigentums an Produktionsmitteln und Geldvermögen, denn nur wer andere für sich arbeiten lassen kann, kann Gewinn erzielen – dies ist das Fundament des Kapitalismus und seiner Prozesse, wie oben beschrieben. Welche Rolle also spielt das Eigentum in unserer gegenwärtigen Gesellschaft, und welche Rolle sollte es aus christlicher Sicht spielen?
Die Rolle des Eigentums
In unserer Gesellschaft herrscht das Bewusstsein vor, dass der Eigentümer freie Verfügungsgewalt über sein Eigentum hat. Zugleich wird allerdings jeder einer Einschränkung zustimmen: Eigentum darf nicht zum Schaden anderer genutzt werden. So leuchtet jedem ein, dass niemand mit seinem Messer (das sein Eigentum ist) einen anderen Menschen verletzen oder gar töten darf (außer ggf. in Notwehr). Wie weit also geht die Einschränkung der Verfügungsgewalt über Eigentum? Mit anderen Worten: Wann schadet die Nutzung von Eigentum den Menschen?
Eigentum in der Bibel
Um dieser Frage nachzugehen, wollen wir zunächst einen Blick in die Bibel werfen. Welche Sicht nimmt die Heilige Schrift zum Eigentum ein? Einen besonderen Stellenwert nimmt in der Welt der Bibel, im Alten Israel, und im Alten Orient insgesamt das Land ein. In biblischer Zeit war Israel noch eine technisch unterentwickelte agrarische Gesellschaft. In einer solchen nahmen daher im wesentlichen Grund und Boden die Rolle dessen ein, was wir heute „Produktionsmittel“ nennen. Die Tora, der erste Teil der Bibel, legt fest, dass Grund und Boden letztlich allein Gottes (Jahwes) Eigentum ist und Israel nur Besitzer, d. h. Nutznießer des Landes, das ihm von Jahwe als „Erbbesitz“ zur Nutznießung zugeteilt ist. Daher darf auch Land nicht endgültig, für immer, verkauft werden (Lev 25,23).
Diese biblische Landtheologie bildet den Ausgangspunkt für die scharfe prophetische Kritik am Landraub durch die Mächtigen der gesellschaftlichen Oberschicht (ein Armer ist durch Überschuldung gezwungen, sein Land und sein Haus an reiche Gläubiger abzutreten, verliert damit seine Existenzgrundlage und gerät so letztlich in Schuldsklaverei), der die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinanderklaffen läßt (Jes 5,8-10; Mi 2,1-5). Die Zerstörung des alten Bodenrechts gilt den Propheten als ein Grund des kommenden Verlusts des ganzen Landes (Untergang des Nordreichs Israel, Babylonisches Exil Judas).
Zum altisraelitischen Bodenrecht gehört auch die Bestimmung des Schabbātjahres (Ex 23,10f; Lev 25,2-7): Das Land darf in jedem siebten Jahr nicht bestellt und abgeerntet werden „für JHWH“ (Lev 25,4), das Land soll dadurch „Ruhe“ erfahren (V. 4f), und die Armen sollen sich dann davon ernähren (Ex 23,11). Sie bringt zum Ausdruck, daß der Boden keine Ware ist, und wendet sich gegen die Auffassung, das Land sei den Menschen zur beliebigen Verfügung freigegeben, und widerspricht – ähnlich wie z. B. auch das Schabbāt(Ruhetags)-Gebot (Sonntags-Gebot) – der ökonomischen Verwertbarkeit und Effizienz als alleinigem Maßstab; das Land ist vielmehr nach der Weisung JHWHs zu nutzen: in sozialer und ökologischer Verantwortung.
Auch die Institution des Jobeljahres (Erlaßjahres, Lev 25,8-17) bekräftigt, daß das Land nur „Erbbesitz“ (und nicht Eigentum) ist: In jedem 50. Jahr, „im Jobeljahr könnt ihr jeder zu seinem Erbbesitz zurückkehren“ (V. 13); ein Schuldner (bzw. dessen Nachkommen) erhält auf diese Weise seinen Grund und Boden und damit seine Existenzgrundlage zurück.
Viele weitere Bestimmungen der Tora, die das Verfügungsrecht zugunsten der Armen, der Verschuldeten, der Landlosen, der fremden Beisassen, der Witwen und Waisen einschränken (z. B. Armenzehnt, Zinsverbote u. s. w.), verfolgen ebenfalls das Ziel, den immer größer werdenden Reichtum und die immer drückender werdende Armut als Kehrseite zurückzudrängen.
Insgesamt ist zu sehen: Es gibt in der Bibel kein uneingeschränktes Eigentumsrecht, sondern nur ein Erbbesitzrecht. Das Land ist letztlich allein JHWHs Eigentum, und er überträgt es den Israeliten als Erbbesitz zur Nutzung. JHWHs Gesetze, die das Thema Erbbesitz und Eigentum betreffen, bestimmen, daß die Menschen ihren Erbbesitz in sozialer und ökologischer Verantwortung zu nutzen haben.
Möglicherweise von der Bibel inspiriert ist übrigens Karl Marx, wenn er konstatiert [Das Kapital 3, s. Marx-Engels-Werke, Band 25, S. 784]: „Vom Standpunkt einer höheren ökonomischen Gesellschaftsformation wird das Privateigentum einzelner Individuen am Erdball ganz so abgeschmackt erscheinen wie das Privateigentum eines Menschen an einem anderen Menschen. Selbst eine ganze Gesellschaft, eine Nation, ja alle gleichzeitigen Gesellschaften zusammengenommen, sind nicht Eigentümer der Erde. Sie sind nur ihre Besitzer, ihre Nutznießer, und haben sie als boni patres familias [gute Familienväter] den nachfolgenden Generationen verbessert zu hinterlassen.“
Eigentum in der Katholischen Soziallehre
Die biblische Sichtweise findet sich ganz ähnlich in der Katholischen Soziallehre. So formuliert Bischof Wilhelm Emmanuel von Ketteler, der Gründer der KAB, mit Hinweis auf Thomas von Aquin: Die „katholische Kirche hat in ihrer Lehre vom Eigentume nichts gemein mit jener Auffassung des Eigentumsrechtes, die man gewöhnlich in der Welt antrifft, und demgemäß der Mensch sich als den unbeschränkten Herrn seines Eigentums ansieht. Nimmermehr kann die Kirche dem Menschen das Recht zuerkennen, mit den Gütern der Welt nach Belieben zu schalten und zu walten, und wenn sie vom Eigentume der Menschen spricht und es beschützt, so wird sie immer die drei, ihren Eigentumsbegriff wesentlich konstituierenden Momente vor Augen haben, daß das wahre und volle Eigentumsrecht nur Gott zusteht, daß dem Menschen nur ein Nutzungsrecht eingeräumt worden, und daß der Mensch verpflichtet ist, bei der Benutzung die von Gott gesetzte Ordnung anzuerkennen.“ (Texte zur katholischen Soziallehre II, S. 92) Und was diese „von Gott gesetzte Ordnung“ ist, d. h. wie nach Gottes Wille Eigentum zu nutzen ist, beantwortet die Bibel, wie gesehen: sozial und ökologisch verantwortlich.
In diesem Sinne formuliert auch das Zweite Vatikanische Konzil in der Pastoralkonstitution Gaudium et spes (Nr. 69): „Gott hat die Erde mit allem, was sie enthält, zum Nutzen aller Menschen und Völker bestimmt; darum müssen diese geschaffenen Güter in einem billigen Verhältnis allen zustatten kommen; dabei hat die Gerechtigkeit die Führung, Hand in Hand geht mit ihr die Liebe. [...] Immer gilt es, achtzuhaben auf diese allgemeine Bestimmung der Güter. Darum soll der Mensch, der sich dieser Güter bedient, die äußeren Dinge, die er rechtmäßig besitzt, nicht nur als ihm persönlich zu eigen, sondern muß er sie zugleich auch als Gemeingut ansehen in dem Sinn, daß sie nicht ihm allein, sondern auch anderen von Nutzen sein können.“
Wie weit die gegenwärtige Wirklichkeit von diesen Forderungen der Katholischen Soziallehre entfernt ist, muss hier nicht betont werden; der Krefelder Beschluss macht dies im ersten Teil „Sehen“ mehr als deutlich.
Eigentum im Grundgesetz
Wie steht das „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“ zum Eigentum? Es scheint, als sei das Grundgesetz von der Katholischen Soziallehre beeinflusst: In Art. 14 schützt es grundsätzlich das Privateigentum, eröffnet jedoch zugleich die Möglichkeit einer Enteignung, wenn sie dem „Wohle der Allgemeinheit“ dient. Entsprechend können laut Art. 15 „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel […] zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“
In diesem Sinne muss angesichts der Not und des Elends in der Welt, aber auch im sehr reichen Deutschland, und angesichts der immer näher rückenden ökologischen Katastrophe über eine Neuorientierung über den Eigentumsbegriff im Sinne der Bibel, der Katholischen Soziallehre und des Grundgesetzes und über die Frage nachgedacht werden, ob im Sinne der Art. 14 und 15 des Grundgesetzes die Existenzgrundlagen unserer Gesellschaft und der Weltgemeinschaft insgesamt – Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel, aber etwa auch das Gesundheitswesen (Krankenhäuser u. s. w.) – in gemeinschaftliches Eigentum überführt und damit demokratisiert werden sollten, damit sie dem Gemeinwohl dienen.
„Dieses System ist nicht mehr hinzunehmen“!
In Abschnitt 8 unseres Krefelder Beschlusses heißt es: „Es geht nicht um einzelne Probleme, sondern um das ganze System. Papst Franziskus stellt die Frage: ‚Erkennen wir, daß dieses System die Logik des Gewinns um jeden Preis durchgesetzt hat, ohne an die soziale Ausschließung oder die Zerstörung der Natur zu denken?‘ Seine Antwort lautet: ‚Ja, so ist es, ich beharre darauf, sagen wir es unerschrocken: Wir wollen eine Veränderung, eine wirkliche Veränderung, eine Veränderung der Strukturen. Dieses System ist nicht mehr hinzunehmen …‘“
Wir brauchen eine andere, eine "Leben machende" (Dtn 6,24) Wirtschaft! Und dementsprechend fordert der Krefelder Beschluss (Abschnitt 8): „Es ist Zeit, die Systemfrage zu stellen!“
* So der Titel des Beschlusses des 14. Bundesverbandstages der KAB 2011 in Würzburg
Inter(+)aktiv
Treten Sie mit uns in Kontakt
Adresse
KAB Diözesanverband Paderborn e.V.
Am Busdorf 7
33098 Paderborn
Telefon: +49 2381 - 9157814
Telefax: +49 5251 - 2888590
Unterstützen Sie die KAB
Jede Spende hilft!
Unterstützen Sie die Projekte der KAB und stärken Sie die selbständige Vereinigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Mitglied werden
Hier steht der Mensch im Mittelpunkt.
Jetzt informieren